Erhöhung der Tabaksteuer
Der Bundesrat soll die
Kompetenz zur Anhebung der Tabaksteuer um höchstens 50 Prozent erhalten
– nur bis zu einem Preis von CHF 5.80 pro Paket Zigaretten. Der
Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu und damit gegen den
Nationalrat. Der Antrag kam von der Kommission für Wirtschaft und
Abgaben. Das Geschäft muss somit zurück in den Nationalrat. Dieser
hatte beschlossen, dass der Bundesrat die Tabaksteuer schrittweise um
80 Prozent anheben darf – bis zu CHF 6.40 pro Paket. (sda, 2.12.,
Corriere del Ticino, Le Temps, 3.12.)
Ständerats-Nein zu Tabakpräventionsfonds
Der
Ständerat sagte Nein zu dem vom Nationalrat geforderten
Tabakpräventionsfonds. Notwendigkeit und Nutzen der Prävention seien
unbestritten. Doch werde diese über das laufende Budget finanziert. Für
die Errichtung eines speziellen Präventionsfonds fehle eine
Verfassungsgrundlage. In der Schlussabstimmung stimmte der Ständerat
der Änderung des Tabakgesetzes im Sinne des Bundesrates einstimmig zu.
Das Geschäft muss deshalb wieder zurück in den Nationalrat. (sda,
2.12., NZZ, 24 heures, 3.12.)
Schweizer Werbung gegen Tabakwerbeverbot
Der
Verband Schweizer Werbung nimmt das EU-Werbeverbot zur Kenntnis. Um
eine ähnliche Entwicklung in der Schweiz zu verhindern, wird zurzeit
eine «Allianz gegen Werbeverbote» gegründet. Die Initiative geht von
der SW und dem Gewerbeverband aus. Die Allianz werde rund 20
Mitgliedsverbände umfassen. Dazu gehören der Schweizerische Verband für
Aussenwerbung, die Interessensgemeinschaft für elektronische Medien,
die beiden Agenturverbände ASW und BSW, der Verband für Hotellerie und
Restauration Gastrosuisse und der Wirtschaftsdachverband
Economiesuisse. Die Hauptaufgaben der Allianz besteht darin, bei
kantonalen Parlamentariern Überzeugungsarbeit gegen die Einführung von
Werbeverboten zu leisten. (Werbewoche Newsmail, 3.12., Tages Anzeiger,
4.12., Handelszeitung, 11.12., Newsletter für die kommerzielle
Kommunikation Dez.02)
Aus für «light» und «mild»
Zwei
britische Tabakwaren-Hersteller haben den Kampf gegen die
EU-Richtlinie, wonach die Verwendung von «light» und «mild» auf den
Verbackungen von Tabakerzeugnissen verboten ist, verloren. Der
Europäische Gerichtshof hat sich gegen diese Bezeichnungen
ausgesprochen. Das Verbot wird am 30. September 2003 in Kraft treten.
Gesundheitswarnungen müssen künftig 30 Prozent der Vorderseite und 40
Prozent der Rückseite der Verpackung ausmachen. Das BAG will nun
verwaltungsintern prüfen, welchen Einfluss der Entscheid des EuGH auf
die schweizerische Tabakverordnung hat. Die revidierte Verordnung soll
im Frühjahr 2003 in die Vernehmlassung geschickt werden.
(pressetext.schweiz ag, sda, AWP-News, 10.12., NLZ, NZZ, Tribune de
Genève, 11.12.)
SBB führen rauchfreie Regionalzüge ein
In
der Nacht auf den 15. Dezember haben die SBB mit der von Benedikt
Weibel angekündigten Nichtraucherstrategie begonnen und die Strecke
Lenzburg-Luzern rauchfrei gestaltet. Die SBB montieren zusätzliche
Aschenbecher auf den Perrons, verteilen Plakate und Flugblätter und ein
Spiel, damit die Hände auch ohne Zigarette beschäftigt sind. Die
Lungenliga ist über die Nichtraucherstrategie ebenfalls erfreut, die
SBB zeige damit, dass Nichtrauchen nicht die Ausnahme ist, sondern die
Norm. (Blick, 10.12., NLZ; Corriere del Ticino, 11.12., Seetaler Bote,
12.12.)
Vereinbarung mit der Tabak-Industrie verschärft
Die
Tabakindustrie hat vor Jahren eine Selbstbeschränkung in der
Kommunikation der Tabakwerbung beschlossen. Nachdem die darin
enthaltenen Massnahmen nicht genügend gegriffen haben, sind die
Rahmenbedingungen durch eine neue Vereinbarung mit der Schweizerischen
Lauterkeitskommission weiter verschärft worden. Die Neuregelungen
betreffen Warnaufschriften, Abgabe von Zigaretten in ausschliesslich
geschlossenen Lokalen sowie die Publikation von Zigarettenwerbung in
Zeitschriften, welche einen Anteil von 80 Prozent erwachsener
Leserschaft aufweisen. (persönlich.com, 12.12.)
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