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Tabak-Kurznachrichten Dezember 2002 

Erhöhung der Tabaksteuer
Der Bundesrat soll die Kompetenz zur Anhebung der Tabaksteuer um höchstens 50 Prozent erhalten – nur bis zu einem Preis von CHF 5.80 pro Paket Zigaretten. Der Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu und damit gegen den Nationalrat. Der Antrag kam von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Das Geschäft muss somit zurück in den Nationalrat. Dieser hatte beschlossen, dass der Bundesrat die Tabaksteuer schrittweise um 80 Prozent anheben darf – bis zu CHF 6.40 pro Paket. (sda, 2.12., Corriere del Ticino, Le Temps, 3.12.)

Ständerats-Nein zu Tabakpräventionsfonds
Der Ständerat sagte Nein zu dem vom Nationalrat geforderten Tabakpräventionsfonds. Notwendigkeit und Nutzen der Prävention seien unbestritten. Doch werde diese über das laufende Budget finanziert. Für die Errichtung eines speziellen Präventionsfonds fehle eine Verfassungsgrundlage. In der Schlussabstimmung stimmte der Ständerat der Änderung des Tabakgesetzes im Sinne des Bundesrates einstimmig zu. Das Geschäft muss deshalb wieder zurück in den Nationalrat. (sda, 2.12., NZZ, 24 heures, 3.12.)

Schweizer Werbung gegen Tabakwerbeverbot
Der Verband Schweizer Werbung nimmt das EU-Werbeverbot zur Kenntnis. Um eine ähnliche Entwicklung in der Schweiz zu verhindern, wird zurzeit eine «Allianz gegen Werbeverbote» gegründet. Die Initiative geht von der SW und dem Gewerbeverband aus. Die Allianz werde rund 20 Mitgliedsverbände umfassen. Dazu gehören der Schweizerische Verband für Aussenwerbung, die Interessensgemeinschaft für elektronische Medien, die beiden Agenturverbände ASW und BSW, der Verband für Hotellerie und Restauration Gastrosuisse und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Die Hauptaufgaben der Allianz besteht darin, bei kantonalen Parlamentariern Überzeugungsarbeit gegen die Einführung von Werbeverboten zu leisten. (Werbewoche Newsmail, 3.12., Tages Anzeiger, 4.12., Handelszeitung, 11.12., Newsletter für die kommerzielle Kommunikation Dez.02)

Aus für «light» und «mild»
Zwei britische Tabakwaren-Hersteller haben den Kampf gegen die EU-Richtlinie, wonach die Verwendung von «light» und «mild» auf den Verbackungen von Tabakerzeugnissen verboten ist, verloren. Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen diese Bezeichnungen ausgesprochen. Das Verbot wird am 30. September 2003 in Kraft treten. Gesundheitswarnungen müssen künftig 30 Prozent der Vorderseite und 40 Prozent der Rückseite der Verpackung ausmachen. Das BAG will nun verwaltungsintern prüfen, welchen Einfluss der Entscheid des EuGH auf die schweizerische Tabakverordnung hat. Die revidierte Verordnung soll im Frühjahr 2003 in die Vernehmlassung geschickt werden. (pressetext.schweiz ag, sda, AWP-News, 10.12., NLZ, NZZ, Tribune de Genève, 11.12.)

SBB führen rauchfreie Regionalzüge ein
In der Nacht auf den 15. Dezember haben die SBB mit der von Benedikt Weibel angekündigten Nichtraucherstrategie begonnen und die Strecke Lenzburg-Luzern rauchfrei gestaltet. Die SBB montieren zusätzliche Aschenbecher auf den Perrons, verteilen Plakate und Flugblätter und ein Spiel, damit die Hände auch ohne Zigarette beschäftigt sind. Die Lungenliga ist über die Nichtraucherstrategie ebenfalls erfreut, die SBB zeige damit, dass Nichtrauchen nicht die Ausnahme ist, sondern die Norm. (Blick, 10.12., NLZ; Corriere del Ticino, 11.12., Seetaler Bote, 12.12.)

Vereinbarung mit der Tabak-Industrie verschärft
Die Tabakindustrie hat vor Jahren eine Selbstbeschränkung in der Kommunikation der Tabakwerbung beschlossen. Nachdem die darin enthaltenen Massnahmen nicht genügend gegriffen haben, sind die Rahmenbedingungen durch eine neue Vereinbarung mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission weiter verschärft worden. Die Neuregelungen betreffen Warnaufschriften, Abgabe von Zigaretten in ausschliesslich geschlossenen Lokalen sowie die Publikation von Zigarettenwerbung in Zeitschriften, welche einen Anteil von 80 Prozent erwachsener Leserschaft aufweisen. (persönlich.com, 12.12.)





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